AGB
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Sitz des Verkäufers.
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Es gilt das Recht am Sitz des Verkäufers.
2. Vertragseinheit
Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internet-Seiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Sämtliche Angebote verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland ist für ein schriftliches Angebot die Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nummer erforderlich.
Alle Verkäufe werden zu bestimmten Lieferterminen, Mengen, Artikeln und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Partner gebunden. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrags und Streichungen sind nur in beiderseitigem Einvernehmen zulässig. Hiervon ausgeschlossen sind nach Musterfreigabe in die Produktion gegebene Aufträge.
3. Lieferung und Versand
Der Verkäufer ist jederzeit bemüht so rasch wie möglich zu liefern. Soweit im Angebot ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Verkäufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist (in der Regel vier Wochen) zu setzen. Die Lieferfrist beginnt erst mit Eingang der Zahlung auf unserem Konto (Vorkasse bei Neukunden sowie Kunden außerhalb von Deutschland – siehe dazu auch Punkt 6 der AGB). Die Versandkosten trägt der Käufer, wenn nichts anderes im Vertrag festgelegt ist.
Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir beanspruchen erweitertes Eigentumsrecht nach § 455 BGB. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, bis zum Eigentumsübergang die Ware pfleglich zu behandeln. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung kann von Werbesocken widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber uns nicht ordnungsgemäß nachkommt und seine Pflichten nach § 402, 403 BGB noch nicht erfüllt hat. Die Forderungen des Käufers gegen seinen Kunden treten an die Stelle der veräußerten Ware. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Werbesocken ist unverzüglich zu unterrichten, wenn die Ware gepfändet, beschädigt oder abhanden kommt; sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Käufers. Verletzt der Käufer die vorgenannten Pflichten, so kann Werbesocken den Rücktritt vom Vertrag erklären. Wir sind berechtigt, solange seine Forderung noch unbezahlt ist, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche Ware noch im Besitz des Käufers ist, wo sie sich befinden und an welche Abnehmer die übrige von uns gelieferte Ware nach Menge, Wert, Zahl usw. abgesetzt worden ist. Bei Zahlungsverzug kann Werbesocken, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Ware verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt werbesocken vorbehalten.
5. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung oder den Versand verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Produktion oder Lieferung. Wird infolge der Störung die Herstellung und/oder Lieferung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verkäufers (z.B. Garnhersteller) ist dieser nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken.
6. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Rechnung wird am Tag bzw. nach der Produktionsfreigabe, bzw. Musterfertigerstellung erstellt.
Die Rechnungen sind zu zahlen:
- mit Vorkasse bei Neukunden in Deutschland sofort fällig ohne Abzug vor Produktionsbeginn
- mit Vorkasse bei Kunden außerhalb von Deutschland ohne Abzug vor Produktionsbeginn
- mit Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum bei Bestandskunden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen Bestimmungen fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, keine weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen zu tätigen, bzw. unter Fortfall des Zahlungszielses bare Zahlungen vor Ablieferung der Ware zu verlangen.
Skontoabzug ist nicht zulässig.
Die vereinbarte Lieferzeit gilt erst ab Zahlungseingang der kompletten Rechnungssumme auf unserem Konto.
7. Gewährleistung
Im Falle ordnungsgemäß erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Verkäufer zu Ersatzlieferung berechtigt. Verzichtet der Verkäufer auf sein Recht zur Ersatzlieferung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist die als Ersatz gelieferte Ware erneut mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückabwicklung der Lieferung verlangen.
8. Mängelrügen
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreffen der Ware unter Einsendung von Belegen, Mustern sowie Angabe der Rechnungsnummer erfolgen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Bei Ware, die ausdrücklich als Minderqualität verkauft wird, sind Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Änderungen und Ergänzungen der Individualabrede oder in Folge dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
9. Verweisungsbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstiges
Sämtliche erstellten Muster und Aufträge dürfen von uns ohne weitere schriftliche Zustimmung als Referenz für sämtliche Medien (Internet etc.) verwendet werden.
Sollte der Käufer hiergegen Einwände (insbesondere aus Markenrecht) geltend machen wollen, muß das unbedingt vor Vertragsabschluß erfolgen.
Stand: 05.04.2012
Geschäftsführung
Michael Schulze
An der Beek 5322851 Norderstedt
HRB 24167 Amtsgericht Kiel
Tel: +49-40-60928527
E-Mail: info@logo-socken.de